Förderabwicklung durch Energieautonom (Beispiel Land Salzburg)

Liebe Community, liebe PV-Interessierte!

Aufgrund der vielfältigen Probleme und Hindernisse bei der Abwicklung von Energieförderungen vom Land Salzburg ist uns bei den Förderabwicklungen der letzten Monate ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Die von uns verrechneten Kosten decken bei Weitem nicht den zeitlichen Aufwand, der stetig zunimmt. Dies ist vor allem den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen seitens des Landes Salzburg geschuldet. Ebenso führen regelmäßige Probleme in der IT-Infrastruktur (Fördermanager) zu einem enormen Zeitbedarf welcher nicht vergütet werden kann.

Motivation und Freude an der Arbeit haben in diesem Zusammenhang natürlich auch massiv gelitten – es macht keinen Spaß und auch keinen Sinn mehr am laufenden System des Landes teil zu nehmen.

Wir sehen uns daher gezwungen, die Abwicklung sowohl der Energieförderungen als auch der Wohnbauförderungen (Sanierung und Neubau) des Landes Salzburg mit sofortiger Wirkung zu beenden. Für alle von uns bis zum heutigen Tage eingereichten Projekte werden wir die Abwicklung selbst verständlich zu Ende führen.

BITTE BEACHTET DIES FÜR ALLE ZUKÜNFTIGEN AUFTRÄGE / ANGEBOTE! 

Wir bitten um Verständnis, für Fragen stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung: +43 664 2132860.

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Unverbindliche Information über Förderpotential

Energieautonom berät gerne über bestehende Fördermöglichkeiten sowie -voraussetzungen und evaluiert mit den Kunden gemeinsam das jeweils beste Förderpaket.
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Kostenlose Energieberatung

Sofern neben einer optionalen Energieberatung durch die Förderstellen von Bund, Ländern und Gemeinden eine weitere Expertenmeinung gewünscht ist, beantwortet Energieautonom jederzeit Fragen zu effizienter Energieunabhängigkeit und energierelevanten Fördermaßnahmen.
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Förderantrag ausfüllen und vervollständigen

Energieautonom übernimmt für seine Kunden die administrativen Schritte, die für die Einreichung von Förderanträgen notwendig sind. Gemeinsam wählen wir das optimale Förderpaket aus und vervollständigen neben dem erforderlichen Prüfprotokoll alle nötigen technischen Daten und Informationen. Der Kunde bekommt den Antrag in der Folge postalisch zugeschickt und muss das unterschriebene Dokument nur noch postalisch oder elektronisch weiterleiten.
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Zugangslink und Statusverfolgung

Im Falle einer elektronischen Antragstellung erhält der Antragsteller nach erfolgter Einreichung einen elektronischen Zugangslink, über den der Bearbeitungsstand des Antrags online nachvollziehbar ist. Auch über wichtige Zwischenschritte wird elektronisch informiert.
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Vorläufige Förderinformation

Nach positiver Prüfung der Anlagenplanung erhält der Antragsteller von der Förderstelle eine vorläufige Förderinformation beziehungsweise einen Fördervertrag.
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Baumaßnahmen durchführen

Nach Erhalt dieser vorläufigen Förderinformation kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Je nach Förderung gilt die Förderinformation sechs oder zwölf Monate. In diesem Zeitraum müssen die Maßnahmen umgesetzt werden.
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Rechnungen einreichen und finale Förderzusage erhalten

Nach der Durchführung der baulichen Maßnahmen müssen die entsprechenden Rechnungen im Original samt Einzahlungsbestätigungen an die zuständige Förderstelle übermittelt werden. Energieautonom bestätigt die Umsetzung gemäß Planung. Es folgt eine finale Förderzusage, auf deren Basis die Förderung schließlich ausbezahlt werden kann.