Photovolatik und Batteriespeicher Förderungen 2026 Österreich

Informationen zu Photovoltaik und Batteriespeicher Förderungen 2026

In Österreich setzen sich Förderungen in der Praxis aus Bundesförderungen (für PV + Speicher) und – je nach Bundesland – zusätzlichen Landesprogrammen zusammen. Ein „Energieautonom System“ wird dabei meist nicht als eigenes Produkt gefördert, sondern über die förderfähigen Komponenten (v. a. PV-Anlage, Stromspeicher, ggf. Sanierungs-/Energieprogramme).


1) Bundesförderung (gilt österreichweit): EAG-Investitionszuschuss für PV + Stromspeicher

Der wichtigste Topf ist der EAG-Investitionszuschuss (einmaliger Zuschuss) für die Errichtung/Erweiterung einer netzgekoppelten PV-Anlage sowie einen damit zusammenhängend gleichzeitig neu errichteten Stromspeicher.

Fördercalls 2026 (vorgesehen):

  • 23. April 2026 bis 11. Mai 2026
  • 16. Juni 2026 bis 30. Juni 2026
  • 8. Oktober 2026 bis 22. Oktober 2026

Fördersätze 2026 (PV):

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
  • Kategorie B (>10–20 kWp): 140 €/kWp
  • Kategorie C (>20–100 kWp): max. 130 €/kWp
  • Kategorie D (>100–1.000 kWp): max. 120 €/kWp

Fördersatz Stromspeicher: 150 €/kWh

Hinweis: Der auf oesterreich.gv.at erwähnte Nullsteuersatz auf PV-Module endete grundsätzlich mit 31.03.2025 (das ist keine Förderung, aber ein relevanter Kostenfaktor).


2) Relevante Zusatzinfos nach Bundesland (Salzburg, Tirol, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten)

Salzburg

  • Die landeseigene Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher im Bundesland Salzburg ist mit 31.12.2025 ausgelaufen, somit stehen ab 1.1.2026 keine direkten Landesförderungen für neue PV-Anlagen mehr zur Verfügung. Gefördert wird 2026 primär über Bundesprogramme (EAG-Investitionszuschuss). Die Stadt Salzburg führt jedoch eigene Förderprogramme für PV-Anlagen fort. 
  • Wichtige Details zur PV-Förderung 2026 in Salzburg:
  • Landesförderung: Die Einreichung von PV-Anlagen und Speichern beim Land Salzburg ist seit 1.1.2026 nicht mehr möglich. Es gilt, auf Bundesförderungen zu setzen.
  • Bundesförderung (EAG): Die OeMAG wickelt die Förderungen ab. Hier sind Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher zu beantragen.
  • Förderung der Stadt Salzburg: Die Stadt Salzburg fördert weiterhin PV-Anlagen für Privatpersonen und Unternehmen, abhängig von den verfügbaren Mitteln.
  • Förderung von bestimmten Gemeinden: Spezifische Gemeinden fördern zusätzlich zu Bundes- und Landesförderungen, aber diese Gemeindeförderungen sind an keine großflächige Leitlinie gebunden und variieren inhaltlich sehr stark. Daher muss sich hier direkt bei der zuständigen Gemeinde informiert werden.
  • Betriebliche Anlagen: Es können spezielle Förderprogramme im Rahmen des „Wachstumsfonds“ für Kleinbetriebe relevant sein.

Tirol

  • Stromspeicher-Nachrüstung (Land Tirol): Pauschalförderung 100 €/kWh (bis max. 10 kWh nutzbare Kapazität = max. 1.000 €). Gültig für Inbetriebnahme/Errichtung ab 01.01.2026, solange Budgetmittel vorhanden sind.
  • Für PV-Anlagen selbst ist in Tirol typischerweise die Bundesförderung (EAG) der zentrale Förderweg (siehe oben).

Steiermark

  • PV im Rahmen der Wohnhaussanierung (Kleine Sanierung): PV ist als Einzelmaßnahme förderbar, wenn sie auf einem bestehenden Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe (z. B. Nebengebäude/Carport am gleichen Grundstück) errichtet wird; keine Freiflächen/ZäuneNetzparallelbetrieb muss sichergestellt sein.
  • Innovative Speicher/Systemintegration (Ökofonds-Ausschreibung): Für innovative Energiespeicher/Systemintegration gibt es eine Ausschreibung 1.10.2025 bis 30.04.2026 (typisch eher für Projekte/Innovationsvorhaben als „Standard-Heimspeicher“).
  • Kommunale PV-Dächer: Das frühere Programm ist als „gültig bis 31.12.2024“ ausgewiesen; ab 01.01.2025 wird auf eine andere Förderschiene für Gemeinden verwiesen.

Oberösterreich

  • OÖ stellt u. a. Leitfäden/Übersichten bereit, die für PV+Speicher insbesondere die EAG-Investitionszuschüsse (Bund) samt Calls/Sätzen abbilden.
  • Der OÖ Energiesparverband fasst die EAG-Investitionszuschüsse für PV und Speicher ebenfalls zusammen (PV bis 1.000 kWp; Speicher im Zusammenhang mit PV – reine Speichererrichtung allein nicht förderfähig).

Kärnten

  • Wohnbau (Land Kärnten, 2026):
    • 3.000 € pauschal für Neuinstallation PV (mind. 5 kWp) + Stromspeicher (mind. 5 kWh).
    • 3.000 € pauschal auch für Erweiterung um mind. 5 kWp + gleichzeitige Neuerrichtung Speicher mind. 5 kWh.
    • 1.000 € pauschal für Speicher-Nachrüstung (mind. 5 kWh) zu bestehender PV.
    • Fördercall: 15. April 2026 (Anträge nur während offener Calls); Förderung ist u. a. mit max. 50 % der Errichtungskosten gedeckelt (unter Einbeziehung früherer Landesförderungen).

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